
frankfurt/Main (sid) Die Wertung des Fußball-Regionalligaspiels zwischen dem früheren Bundesligisten FC St. Pauli und dem VfL Osnabrück vom 14. August des vergangegen Jahres (2:3) hat weiter Bestand: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) bestätigte am Montag im Zuge des Wett- und Manipulationsskandals um den geständigen Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer mit dieser Entscheidung auch in zweiter Instanz das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 25. Februar und wies damit den Einspruch der Hanseaten zurück. Die Hamburger hatten ihren Protest mit einem Vorfall nach dem Spiel begründet. Demnach soll St. Pauli-Akteur Marinko Miletic, der in der 79. Minute von Hoyzer mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen worden war, den Schiedsrichter hinterher zur Rede gestellt haben. Dabei soll der Berliner Ex-Referee eingeräumt haben, dass er die Szene gar nicht gesehen habe, aber Miletic damit leben müsse. Die angesprochene Szene führte zum Elfmeter und damit zum 3:2 für Osnabrück. St. Pauli-Anwalt Grau kritisierte vor allem die Tatsache, dass der DFB weiter den hauptbeschuldigten Hoyzer als Kronzeugen betrachtet und damit möglicherweise undifferenziert mit diesem Kriminalfall umgeht. Auch das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitzenden Rainer Koch (Poing) hatte Ende Februar keine begründeten Tatsachen für eine etwaige Manipulation durch Hoyzer feststellen können. `Konkrete Tatsachen zu einer Manipulationsvereinbarung vor dem Spiel oder zu einem manipulierten Spielablauf wurden nicht vorgetragen", hatte das Sportgericht in erster Instanz sein Urteil begründet. Bereits am kommenden Mittwoch (14.00 Uhr) wird die zweite Instanz der deutschen Fußball-Rechtsprechung erneut aktiv: Dann verhandelt das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitzenden Schnarr noch die Berufung des Abstiegskandidaten SC Freiburg gegen die Entscheidung des Sportgerichts vom 3. März. Das Sportgericht hatte vor rund einem Monat den Einspruch der Freiburger gegen die Wertung des von Schiedsrichter Jürgen Jansen geleiteten Punktspiels beim 1. FC Kaiserslautern (0:3) vom 3. Dezember 2004 abgewiesen. Richter Koch sagte damals zwar anschließend, es sei ein Urteil mit gehörigen `Bauchschmerzen" gewesen, eine tatsächliche Manipulation konnte Jansen aber nicht nachgewiesen werden.